Durch immer häufiger auftretende Wetterextreme entstehen in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Autoschäden durch umgestürzte Bäume, umherfliegende Dachziegel, Schilder, Hagel und plötzlich auftretende Überflutungen sind jedoch nicht immer automatisch mit der KfZ-Versicherung abgedeckt. Welche Versicherung zahlt für Sturmschaden, Hagelschaden oder Wasserschaden am Auto? Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überlick.
01 Sturmschaden am Auto
Wenn Äste, Bäume und andere Gegenstände auf das Auto fallen und Schäden wie Dellen, Beulen und kaputte Scheiben hinterlassen zahlt die Teilkasko Versicherung. Bei den meisten Versicherungen ist für die Haftung jedoch Bedingung, dass mindestens Windstärke 8 vorgeherrscht hat. Bei Schadenseintritt erfolgt keine Hochstufung, jedoch wird der Selbstbehalt fällig.
Was passiert bei Schäden durch umgestürzte Bäume die auf der Straße liegen? Sollte ein Baum bereits umgefallen sein und der Fahrzeugführer fährt dagegen, muss dieser den Schaden selbst tragen oder dessen Vollkaskoversicherung.
Sind die Schäden durch z.B. umherfliegende Dachziegel direkt einem Haus oder einem Grundstück zuzuordnen, und der Hauseigentümer ist seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, haftet hierfür nicht der Hauseigentümer sondern auch die Teilkasko Versicherung des Fahrzeughalters. Das gleiche Betrifft Schäden durch umgekippte Verkehrsschilder.
Starker Seitenwind drückt das Fahrzeug von der Straße? Solche Fahrzeugschäden in Folge des Unfalls werden nur von der Teilkasko getragen, wenn der Sturm direkt auf das Fahrzeug eingewirkt hat. Erschrickt sich der Fahrzeugführer durch herumfliegende Äste und sonstige Gegenstände und baut dadurch einen Unfall, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht.
02 Hagelschaden und Blitzschaden am Auto
Diese klassischen Fahrzeugschäden werden in der Regel durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
03 Wasserschaden durch Überschwemmung am Auto
Wurde das Fahrzeug vor der Überschwemmung einer Straße nicht mehr rechtzeitig weggefahren, bezahlt die Teilkasko Versicherung die Schäden am Fahrzeug. Diese haftet jedoch nicht, wenn bewusst durch eine überflutete Straße gefahren wird und dabei Schäden durch Wassereintritt in den Motrorraum entstehen. Dann kann dort nur noch eine Vollkaskoversicherung helfen. Dies führt dann aber zu einer Hochstufung im Tarif und sollte daher auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Schäden die durch Aquaplaning oder durch ein offenes Autofenster verursacht werden, trägt die Vollkaskoversicherung. Allerdings können die Versicherungen diese Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise kürzen.
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